{"id":287,"date":"2016-10-10T14:06:14","date_gmt":"2016-10-10T14:06:14","guid":{"rendered":"http:\/\/telekanzlei-hamburg.de\/?page_id=287"},"modified":"2024-02-29T16:56:53","modified_gmt":"2024-02-29T16:56:53","slug":"ardb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/ardb\/","title":{"rendered":"ARDB"},"content":{"rendered":"\n
(1) Es gilt eine Haftungsbeschr\u00e4nkung der H\u00f6he nach (vgl. \u00a7 51 a Abs.1 BRAO). F\u00fcr den Rechtsanwalt besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in H\u00f6he von bis \u20ac 1 Millionen (vierfache Mindestversicherungssumme nach \u00a751 Abs.4 BRAO). Im Falle eines durch den Rechtsanwalt aufgrund von Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Schadens aus dem bestehenden Mandatsverh\u00e4ltnis haftet der Rechtsanwalt lediglich bis zur H\u00f6he der genannten \u20ac 1 Millionen. Diese Beschr\u00e4nkung gilt in demjenigen Umfang, den \u00a7 51 a Abs.1 BRAO in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zul\u00e4\u00dft.<\/p>\n\n\n\n
(2) Es gibt eine Haftungsbegrenzung auf den handelnden Rechtsanwalt nach \u00a7 51 a Abs.2 BRAO in folgender Weise:<\/p>\n\n\n\n
(1) Das Mandat wird bei Stundenhonorierung in dem Umfang, in dem es f\u00fcr die Wahrung der Rechtsposition des Mandanten erforderlich ist oder den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich gehalten werden durfte, zu dem vereinbarten Stundensatz auch dann weitergef\u00fchrt, wenn die vereinbarte Stundenzahl \u00fcberschritten wurde oder wird und das Einverst\u00e4ndnis f\u00fcr die \u00dcberschreitung noch nicht eingegangen ist. Dies gilt nicht, wenn ein ausdr\u00fccklicher Widerspruch des Mandanten gegen die Fortf\u00fchrung besteht. In dem Fall ist nur die Zeit weiter von der Vereinbarung gedeckt, die der Anwalt ben\u00f6tigt, um seinen Aufkl\u00e4rungspflichten gegen\u00fcber dem Mandanten nachzukommen und Fristen zu wahren, bei denen durch den Fristablauf ein Rechtsverlust des Mandanten eintreten kann (wie sog. Notfristen). Dies gilt bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu dem die Erkl\u00e4rung des Mandanten dem Anwalt zugegangen ist, die Fristwahrung selbst oder durch einen anderen Anwalt vornehmen zu lassen oder die Frist bewu\u00dft verstreichen lassen zu wollen.<\/p>\n\n\n\n
(2) Im Ergebnis dieser Regelung soll die Verg\u00fctungsregelung also lediglich so lange weitergelten, wie der Anwalt rechtlich verpflichtet ist, weitere Zeiten f\u00fcr das Mandat aufzuwenden.<\/p>\n\n\n\n
(1) Die Texte auf dieser Web Adresse stellen keine Rechtsberatung dar.
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Dies vorausgeschickt, wird vereinbart: F\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Mandanten dadurch entstehen, dass er oder Dritte der Telekanzlei Lystander vertrauliche Informationen per E-Mail unverschl\u00fcsselt zukommen lassen oder die dadurch entstehen, dass er die Kanzlei darum bittet, solche Mails an ihn oder Dritte zu versenden, \u00fcbernimmt die Telekanzlei Lystander keinerlei Haftung.<\/p>\n\n\n\n
(1) S\u00e4mtliche Werke der Telekanzlei Lystander, wie z.B. Ausarbeitungen zu Vertr\u00e4gen, Graphiken, Seminarunterlagen, Formulare etc. stehen unter dem Schutz des Urheberrechts. Die Telekanzlei Lystander bzw. die Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Telekanzlei Lystander haben daran alleinige Rechte.<\/p>\n\n\n\n
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(3) Den Betriebsparteien ist die Nutzung der urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werke gem. Abs. 1 nur insoweit gestattet, als dies f\u00fcr den internen Gebrauch erforderlich ist.
Jede Ver\u00f6ffentlichung oder Weitergabe an Dritte, gleich in welcher Form, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Telekanzlei Lystander.<\/p>\n\n\n\n
(4) Auch bei Erteilung der Zustimmung hat die jeweilige Betriebspartei den Dritten ihrerseits auf seine urheberrechtliche Gebundenheit zugunsten der Telekanzlei Lystander zu verpflichten, insbesondere darauf hinzuweisen, dass dieser bei einer erneuten Weitergabe oder weiteren Nutzungsbed\u00fcrfnissen erneut die Erlaubnis der Telekanzlei Lystander einzuholen hat. Auf Verlangen hat die Betriebspartei dies nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n
(1) Falls von dem Mandanten ein bestimmter Ansprechpartner gew\u00fcnscht wird, so ist die Telekanzlei Lystander bestrebt, die Bearbeitung des jeweiligen Problems durch den vom Mandanten benannten Ansprechpartner durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n
(2) Dennoch kann die T\u00e4tigkeit nach diesem Vertrage von jedem anwaltlichen Mitarbeiter der Telekanzlei Lystander ausge\u00fcbt werden, es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ansprechpartner.<\/p>\n\n\n\n
(3) Sofern es aufgrund der Komplexit\u00e4t oder des Umfangs der Sache oder durch Schnittstellen zu anderen als anwaltlichen Berufsbildern erforderlich ist, kann der bearbeitende Anwalt nach eigenem Ermessen zus\u00e4tzliche Anw\u00e4lte und andere Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Telekanzlei Lystander einbeziehen, z.B. Wirtschaftspr\u00fcfer, Mathematiker etc. F\u00fcr diese gelten sodann dieselben Konditionen wie f\u00fcr den bearbeitenden Anwalt.<\/p>\n\n\n\n
(1) Als Gerichtsstand f\u00fcr Forderungen aus oder aufgrund dieses Vertrages wird Hamburg vereinbart.<\/p>\n\n\n\n
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Geltung der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n\n\n\n
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ARDB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n
(Stand: 29.02.2024)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
\u00a71 Anwaltshaftung (1) Es gilt eine Haftungsbeschr\u00e4nkung der H\u00f6he nach (vgl. \u00a7 51 a Abs.1 BRAO). F\u00fcr den Rechtsanwalt besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in H\u00f6he von bis \u20ac 1 Millionen (vierfache Mindestversicherungssumme nach \u00a751 Abs.4 BRAO). Im Falle eines durch den Rechtsanwalt aufgrund von Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Schadens aus dem bestehenden Mandatsverh\u00e4ltnis haftet der Rechtsanwalt lediglich bis…<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"class_list":["post-287","page","type-page","status-publish","hentry","entry","no-media"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/287"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=287"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/287\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":25006,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/287\/revisions\/25006"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=287"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}