{"id":287,"date":"2016-10-10T14:06:14","date_gmt":"2016-10-10T14:06:14","guid":{"rendered":"http:\/\/telekanzlei-hamburg.de\/?page_id=287"},"modified":"2024-02-29T16:56:53","modified_gmt":"2024-02-29T16:56:53","slug":"ardb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/ardb\/","title":{"rendered":"ARDB"},"content":{"rendered":"\n

\u00a71 Anwaltshaftung<\/h3>\n\n\n\n

(1) Es gilt eine Haftungsbeschr\u00e4nkung der H\u00f6he nach (vgl. \u00a7 51 a Abs.1 BRAO). F\u00fcr den Rechtsanwalt besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in H\u00f6he von bis \u20ac 1 Millionen (vierfache Mindestversicherungssumme nach \u00a751 Abs.4 BRAO). Im Falle eines durch den Rechtsanwalt aufgrund von Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Schadens aus dem bestehenden Mandatsverh\u00e4ltnis haftet der Rechtsanwalt lediglich bis zur H\u00f6he der genannten \u20ac 1 Millionen. Diese Beschr\u00e4nkung gilt in demjenigen Umfang, den \u00a7 51 a Abs.1 BRAO in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zul\u00e4\u00dft.<\/p>\n\n\n\n

(2) Es gibt eine Haftungsbegrenzung auf den handelnden Rechtsanwalt nach \u00a7 51 a Abs.2 BRAO in folgender Weise:<\/p>\n\n\n\n

    \n
  1. Der jeweils das Mandat betreuende Rechtsanwalt ist aus den Mandatsdokumenten ersichtlich (Mandatierungsunterlagen, Rechnungen, Briefkopf der Korrespondenz). Dieser Anwalt bearbeitet das Mandat im Rahmen seiner eigenen beruflichen Befugnisse, gleichg\u00fcltig, ob er Anwalt der Telekanzlei Lystander ist, oder nicht.<\/li>\n\n\n\n
  2. Ziffer 1. vorausgeschickt gilt folgendes: Die pers\u00f6nliche Haftung auf Schadensersatz wird auf den handelnden Anwalt beschr\u00e4nkt. Im Falle der Mandatsbetreuung durch einen Anwalt der Telekanzlei Lystander entf\u00e4llt eine Haftung der \u00fcbrigen Mitglieder der Telekanzlei Lystander gem. der Reichweite dieser Vereinbarung. Im Falle der Mandatsbetreuung durch einen Anwalt, der nicht Anwalt der Telekanzlei Lystander ist, entf\u00e4llt eine Haftung der Telekanzlei Lystander. Werden mehrere Anw\u00e4lte der Telekanzlei oder f\u00fcr die Telekanzlei gemeinsam t\u00e4tig, so gilt die vorgenannte Begrenzung entsprechend f\u00fcr diese gemeinsam. Es haften also auch dann nur die jeweils t\u00e4tig gewordenen Anw\u00e4lte. Diese Begrenzung gilt in demjenigen Umfang, den \u00a751 a Abs.2 BRAO in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zul\u00e4\u00dft.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    \u00a72 Fortf\u00fchrung der T\u00e4tigkeit bei Stundensatz-Vereinbarungen<\/h3>\n\n\n\n

    (1) Das Mandat wird bei Stundenhonorierung in dem Umfang, in dem es f\u00fcr die Wahrung der Rechtsposition des Mandanten erforderlich ist oder den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich gehalten werden durfte, zu dem vereinbarten Stundensatz auch dann weitergef\u00fchrt, wenn die vereinbarte Stundenzahl \u00fcberschritten wurde oder wird und das Einverst\u00e4ndnis f\u00fcr die \u00dcberschreitung noch nicht eingegangen ist. Dies gilt nicht, wenn ein ausdr\u00fccklicher Widerspruch des Mandanten gegen die Fortf\u00fchrung besteht. In dem Fall ist nur die Zeit weiter von der Vereinbarung gedeckt, die der Anwalt ben\u00f6tigt, um seinen Aufkl\u00e4rungspflichten gegen\u00fcber dem Mandanten nachzukommen und Fristen zu wahren, bei denen durch den Fristablauf ein Rechtsverlust des Mandanten eintreten kann (wie sog. Notfristen). Dies gilt bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu dem die Erkl\u00e4rung des Mandanten dem Anwalt zugegangen ist, die Fristwahrung selbst oder durch einen anderen Anwalt vornehmen zu lassen oder die Frist bewu\u00dft verstreichen lassen zu wollen.<\/p>\n\n\n\n

    (2) Im Ergebnis dieser Regelung soll die Verg\u00fctungsregelung also lediglich so lange weitergelten, wie der Anwalt rechtlich verpflichtet ist, weitere Zeiten f\u00fcr das Mandat aufzuwenden.<\/p>\n\n\n\n

    \u00a73 Inhaltshaftung<\/h3>\n\n\n\n

    (1) Die Texte auf dieser Web Adresse stellen keine Rechtsberatung dar.
    Soweit Rechtsberatung gesucht wird, ist hierzu die Begr\u00fcndung eines Mandatsverh\u00e4ltnisses Voraussetzung.
    F\u00fcr die Richtigkeit der Texte und Darstellungen auf dieser Web Adresse wird keinerlei Haftung \u00fcbernommen. Die einzelnen Elemente wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, k\u00f6nnen aber stets auch Fehler enthalten.
    Durch Anfragen an die Telekanzlei per E Mail, Fax, Telephon oder auf sonstige Weise wird kein Mandatsverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet. Ein solches Verh\u00e4ltnis kann dadurch begr\u00fcndet werden, da\u00df auf derartige Anfragen hin eine Annahme des Ersuchens um ein Mandat durch die Telekanzlei erfolgt.
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    (3) F\u00fcr unverlangt per E Mail, per Fax oder auf anderem Wege eingesandte Inhalte wird keine Haftung \u00fcbernommen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Anh\u00e4nge an solche E-Mails werden aus IT-Sicherheitsgr\u00fcnden nicht ge\u00f6ffnet, solange nicht ein Mandat begr\u00fcndet wurde.
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    (5) Die Inhalte von Seiten, auf die unsere Links verweisen, sind uns nicht dauerhaft und im Detail bekannt. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und \u00fcbernehmen f\u00fcr diese keinerlei Haftung.<\/p>\n\n\n\n

    \u00a74 E-Mail-Verkehr<\/h3>\n\n\n\n

    (1) Mit der Nutzung der E-Mail entbinden Sie uns zugleich insoweit von der anwaltlichen Schweigepflicht, als E-Mail immer auch von Dritten eingesehen werden k\u00f6nnen, ohne dass wir darauf Einfluss haben. Dies gilt in jedem Fall f\u00fcr die Kommunikationsdaten der E-Mails. Bei unverschl\u00fcsselten E-Mails gilt es zudem f\u00fcr den Inhalt.<\/p>\n\n\n\n

    (2) Es wird darauf hingewiesen, dass unverschl\u00fcsselte E-Mails von Dritten gelesen werden k\u00f6nnen.
    Dies vorausgeschickt, wird vereinbart: F\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Mandanten dadurch entstehen, dass er oder Dritte der Telekanzlei Lystander vertrauliche Informationen per E-Mail unverschl\u00fcsselt zukommen lassen oder die dadurch entstehen, dass er die Kanzlei darum bittet, solche Mails an ihn oder Dritte zu versenden, \u00fcbernimmt die Telekanzlei Lystander keinerlei Haftung.<\/p>\n\n\n\n

    \u00a75 Urheberrechte<\/h3>\n\n\n\n

    (1) S\u00e4mtliche Werke der Telekanzlei Lystander, wie z.B. Ausarbeitungen zu Vertr\u00e4gen, Graphiken, Seminarunterlagen, Formulare etc. stehen unter dem Schutz des Urheberrechts. Die Telekanzlei Lystander bzw. die Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Telekanzlei Lystander haben daran alleinige Rechte.<\/p>\n\n\n\n

    (2) Urheberrechtshinweise wie z.B. \u201e\u00a9 Telekanzlei Lystander \u2013 Alle Rechte vorbehalten\u201c sowie in Eigenschaftsfeldern von Dateien d\u00fcrfen nicht entfernt oder bearbeitet werden. Mindestens in soweit, wie eine Datei programmtechnisch gegen \u00c4nderungen, Entnahme von Inhalten und \u00e4hnliches gesch\u00fctzt ist
    (zum Beispiel eine pdf-Datei durch eingeschaltete pdf-Verschl\u00fcsselung), ist jede \u00c4nderung, Entnahme von Inhalten oder \u00e4hnliches ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Telekanzlei Lystander unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n

    (3) Den Betriebsparteien ist die Nutzung der urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werke gem. Abs. 1 nur insoweit gestattet, als dies f\u00fcr den internen Gebrauch erforderlich ist.
    Jede Ver\u00f6ffentlichung oder Weitergabe an Dritte, gleich in welcher Form, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Telekanzlei Lystander.<\/p>\n\n\n\n

    (4) Auch bei Erteilung der Zustimmung hat die jeweilige Betriebspartei den Dritten ihrerseits auf seine urheberrechtliche Gebundenheit zugunsten der Telekanzlei Lystander zu verpflichten, insbesondere darauf hinzuweisen, dass dieser bei einer erneuten Weitergabe oder weiteren Nutzungsbed\u00fcrfnissen erneut die Erlaubnis der Telekanzlei Lystander einzuholen hat. Auf Verlangen hat die Betriebspartei dies nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n

    \u00a76 Ansprechpartner<\/h3>\n\n\n\n

    (1) Falls von dem Mandanten ein bestimmter Ansprechpartner gew\u00fcnscht wird, so ist die Telekanzlei Lystander bestrebt, die Bearbeitung des jeweiligen Problems durch den vom Mandanten benannten Ansprechpartner durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n

    (2) Dennoch kann die T\u00e4tigkeit nach diesem Vertrage von jedem anwaltlichen Mitarbeiter der Telekanzlei Lystander ausge\u00fcbt werden, es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ansprechpartner.<\/p>\n\n\n\n

    (3) Sofern es aufgrund der Komplexit\u00e4t oder des Umfangs der Sache oder durch Schnittstellen zu anderen als anwaltlichen Berufsbildern erforderlich ist, kann der bearbeitende Anwalt nach eigenem Ermessen zus\u00e4tzliche Anw\u00e4lte und andere Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Telekanzlei Lystander einbeziehen, z.B. Wirtschaftspr\u00fcfer, Mathematiker etc. F\u00fcr diese gelten sodann dieselben Konditionen wie f\u00fcr den bearbeitenden Anwalt.<\/p>\n\n\n\n

    \u00a7 7 Gerichtsstand und salvatorische Klausel<\/h3>\n\n\n\n

    (1) Als Gerichtsstand f\u00fcr Forderungen aus oder aufgrund dieses Vertrages wird Hamburg vereinbart.<\/p>\n\n\n\n

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Geltung der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n\n\n\n

    \u00a78 Salvatorische Klausel<\/h3>\n\n\n\n

    (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ARDB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n

    (Stand: 29.02.2024)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

    \u00a71 Anwaltshaftung (1) Es gilt eine Haftungsbeschr\u00e4nkung der H\u00f6he nach (vgl. \u00a7 51 a Abs.1 BRAO). F\u00fcr den Rechtsanwalt besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in H\u00f6he von bis \u20ac 1 Millionen (vierfache Mindestversicherungssumme nach \u00a751 Abs.4 BRAO). Im Falle eines durch den Rechtsanwalt aufgrund von Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Schadens aus dem bestehenden Mandatsverh\u00e4ltnis haftet der Rechtsanwalt lediglich bis…<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"class_list":["post-287","page","type-page","status-publish","hentry","entry","no-media"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/287"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=287"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/287\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":25006,"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/287\/revisions\/25006"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=287"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}