{"id":24389,"date":"2023-04-12T17:43:25","date_gmt":"2023-04-12T17:43:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/?page_id=24389"},"modified":"2023-09-20T23:07:11","modified_gmt":"2023-09-20T23:07:11","slug":"kuenstliche-intelligenz-neue-aufgaben-fuer-den-betriebsrat","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/kuenstliche-intelligenz-neue-aufgaben-fuer-den-betriebsrat\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstliche Intelligenz: Neue Aufgaben f\u00fcr den Betriebsrat"},"content":{"rendered":"\n
Von Sven Lystander<\/strong><\/p>\n\n\n\n Der Einsatz von k\u00fcnstlicher Intelligenz, kurz KI, ist bereits Alltag in vielen Betrieben \u2013 damit warten neue Aufgaben auf Betriebsr\u00e4te. Wichtig ist, sich fr\u00fchzeitig einzumischen und die richtigen Fragen zu stellen, meint ifb-Referent Sven Lystander.<\/p>\n\n\n\n Mit k\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) hatte wohl schon jeder von uns einmal zu tun: Denken Sie nur an die Wortsuche im Handy, die Filmvorschl\u00e4ge bei Streaming-Diensten oder den Routenplaner, der eine Alternativroute vorschl\u00e4gt, um den Stau zu umgehen. Alle diese Anwendungen und Systeme haben eines gemeinsam: Sie nutzen k\u00fcnstliche Intelligenz.<\/p>\n\n\n\n Und in den Betrieben? KI ist vielf\u00e4ltig einsetzbar und hat auch hier bereits Einzug gehalten.<\/p>\n\n\n\n In der Logistik wird k\u00fcnstliche Intelligenz beispielsweise genutzt, um Routen effizienter zu planen oder unter Einsatz von Drohnen Sch\u00e4den an Produkten zu analysieren.<\/p>\n\n\n\n In der Produktion werden vielfach Roboter eingesetzt, die mit menschlichen Kollegen zusammenarbeiten.<\/p>\n\n\n\n Und auf Industriemessen wie der Hannover Messe 2022 wurde die neueste Generation von Connected-Worker-L\u00f6sungen vorgestellt: Ein System, bei dem Mitarbeitern digitale Arbeitsanweisungen erteilt und diese durch KI-Algorithmen angepasst und st\u00e4ndig verbessert werden.<\/p>\n\n\n\n In der Dienstleistungsbranche vereinfachen Personalmanagementsysteme wie Workday, SAP SuccessFactors und PeopleSoft die Personalarbeit mit Hilfe von KI. Im Vertrieb sind gleichfalls vielf\u00e4ltige KI-Systeme (z. B. Salesforce) im Einsatz.<\/p>\n\n\n\n KI ist also bereits allgegenw\u00e4rtig in unserem Betriebsalltag. Und die Bedeutung wird noch zunehmen, sobald auf der EU-Ebene die Verordnung \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz voraussichtlich 2023 verabschiedet und 2025 in Kraft treten wird. Dann ist ein \u00e4hnlicher Effekt wie bei der Einf\u00fchrung der EU-Datenschutzgrundverordnung zu erwarten: Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen drohen Bu\u00dfgelder in Millionenh\u00f6he und die Systemanpassungen werden in den Unternehmen mit Hochdruck und Hektik durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n Die oben genannten Beispiele machen es deutlich: K\u00fcnstliche Intelligenz geht jeden Betriebsrat etwas an. Er hat nach \u00a7 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen etc. zu \u00fcberwachen. Er hat aber zugleich nach \u00a7 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch die Aufgabe, Ma\u00dfnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber anzuregen und durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n Damit ist das Handlungsfeld klar abgesteckt. Der Betriebsrat darf, ja soll sich sogar einmischen, wenn es um die Belange der einzelnen Mitarbeiter geht. Und das ist bei der Verwendung von KI in der Regel der Fall.<\/p>\n\n\n\n Deutlich wird dies anhand eines Beispiels aus der Buchhaltung eines gro\u00dfen deutschen Logistikkonzerns mit Sitz in Berlin. Dort wird seit zwei Jahren in der Buchhaltung k\u00fcnstliche Intelligenz eingesetzt: Kunden-Mails und Eingangsrechnungen werden anhand von KI sortiert und es erfolgt eine automatische Mahnstufenpflege. Sukzessive wird der Einsatz von Computerprogrammen ausgebaut, die Aufgaben automatisiert abarbeiten (sogenannte Bots).<\/p>\n\n\n\n Das Problem: Die Mitarbeiter wurden auf diesem Weg nicht mitgenommen, der Betriebsrat nur kurz informiert, aber nicht umfassend beteiligt. Gleichzeitig gibt es Ger\u00fcchte, dass innerhalb der n\u00e4chsten Jahre ein Personalabbau von ca. 30 % der Belegschaft geplant ist!<\/p>\n\n\n\n Vor allen Dingen kann er sich einmischen!<\/p>\n\n\n\n Im geschilderten Fall f\u00fchrt die Verwendung der k\u00fcnstlichen Intelligenz zwar zun\u00e4chst dazu, dass die Mitarbeiter von einfachen T\u00e4tigkeiten entlastet werden. Danach warten aber andere, ggf. intensivere, Arbeitsaufgaben auf sie. Zugleich stehen k\u00fcnftig weniger Kollegen f\u00fcr genauso viele oder sogar mehr Aufgaben zur Verf\u00fcgung. Da die Belegschaft auf diesem Weg nicht mitgenommen wurde, w\u00e4chst die Unzufriedenheit unter den Kollegen und die Unsicherheit nimmt zu.<\/p>\n\n\n\n Um die Situation zu verbessern, kann der Betriebsrat von seinen vielf\u00e4ltigen Beteiligungsrechten Gebrauch machen. Dabei hilft ein strukturiertes Vorgehen<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n Im ersten Schritt <\/strong>geht es darum, herauszufinden, was wann und wie konkret geplant ist. Welche KI wird eingesetzt und wie wirkt diese? Hierbei helfen dem Betriebsrat die Beteiligungsrechte aus den \u00a7\u00a7 80, 90, 92, 92a,106 und 111 BetrVG. Er kann vielf\u00e4ltige Auskunftsrechte geltend machen und in den Dialog mit dem Arbeitgeber eintreten.<\/p>\n\n\n\n Ein zweiter Schritt<\/strong> k\u00f6nnte darin bestehen, konkrete Forderungen und Verbesserungen einzufordern und diese mit dem Arbeitgeber zu beraten. Hier w\u00fcrden sich z. B. folgende Ma\u00dfnahmen anbieten:<\/p>\n\n\n\n Zugleich sollte sichergestellt werden, dass keine Leistungsverdichtung stattfindet und ein Personalabbau nicht oder zumindest nicht in dem vorgesehenen Ma\u00dfe erfolgt.<\/p>\n\n\n\n Dies setzt als dritten Schritt <\/strong>eine intensive Beratung und Verhandlung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber voraus. Und sollte als vierten Schritt<\/strong> zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung f\u00fchren. Um seine Forderungen durchzusetzen, helfen dem Betriebsrat seine vielf\u00e4ltigen Mitbestimmungsrechte, z. B. die in den \u00a7\u00a7 87 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7, 91, 95, 97, 98 und 112 BetrVG genannten.<\/p>\n\n\n\n Gerade im Personalmanagement wird KI immer \u00f6fter genutzt. Wird bei Ihnen z. B. eine neue Software eingef\u00fchrt, um das Personalmanagement zu erleichtern, sollten Sie als Betriebsrat aufhorchen. Informieren Sie sich fr\u00fchzeitig \u00fcber die M\u00f6glichkeiten der KI und analysieren und minimieren Sie die Risiken f\u00fcr die Belegschaft.<\/p>\n\n\n\n Da die erfolgreiche Anwendung der KI davon lebt, dass eine Software mit den richtigen Daten \u201egef\u00fcttert\u201c wird, sollten Sie als Betriebsrat auch darauf achten, dass die KI-Software mit qualitativ hochwertigen Datens\u00e4tzen gespeist wird. Wenn z. B. ein Unternehmen aus dem Pflegebereich Krankenpfleger sucht, muss bei der Nutzung von Datens\u00e4tzen auf die Geschlechterverteilung in der Branche geachtet werden. Nur wenn der Algorithmus dar\u00fcber \u201einformiert\u201c wird, dass mehr als 70 Prozent der Mitarbeiter weiblich sind, kann er diese Information entsprechend ber\u00fccksichtigen. Andernfalls w\u00e4hlt die KI bevorzugt oder sogar ausschlie\u00dflich weibliche Bewerber aus, da sie aus den erhaltenen Daten schlie\u00dft, dass die meisten Mitarbeiter in der Krankenpflege weiblich und m\u00e4nnliche Bewerber daher ungeeignet sind.<\/p>\n\n\n\n In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnen Sie als Betriebsrat gut und zielgerichtet gegensteuern, indem Sie sich fr\u00fchzeitig einmischen und die richtigen Fragen stellen. Typische Fragestellungen k\u00f6nnten etwa sein:<\/p>\n\n\n\n Auf den ersten Blick wirkt das Thema k\u00fcnstliche Intelligenz komplex und schwer greifbar. Dennoch k\u00f6nnen Sie auch den Einsatz von KI als Betriebsrat erfolgreich mitgestalten.<\/p>\n\n\n\n Dabei hilft auch, dass der Gesetzgeber im Sommer 2021 mit dem Betriebsr\u00e4temodernisierungsgesetz die Rechte des Betriebsrats bei der Verwendung von KI gest\u00e4rkt hat. So ist der Bereich KI im \u00a7 90 BetrVG ausdr\u00fccklich genannt und auch in \u00a7 95 BetrVG ist klargestellt worden, dass der Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Verwendung von KI hat.<\/p>\n\n\n\n Zudem gilt beim Thema KI die Hinzuziehung eines Sachverst\u00e4ndigen stets als erforderlich. Als Betriebsrat sind Sie hier also nicht als einsamer K\u00e4mpfer unterwegs, sondern es gibt Dritte, die Sie unterst\u00fctzen \u2013 von Bildungstr\u00e4gern, die das erforderliche Know-how vermitteln bis hin zu Sachverst\u00e4ndigen, die Ihnen helfen, Kurs zu halten und die richtigen L\u00f6sungen zu finden.<\/p>\n\n\n\nKI im betrieblichen Alltag<\/h3>\n\n\n\n
Ein Thema f\u00fcr den Betriebsrat!<\/h3>\n\n\n\n
Ein Beispiel aus der Praxis<\/h3>\n\n\n\n
Was kann ein Betriebsrat in einer solchen Situation tun?<\/h3>\n\n\n\n
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Sonderfall Personalmanagement und KI<\/h3>\n\n\n\n
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Gemeinsame L\u00f6sungen mit dem Arbeitgeber<\/h3>\n\n\n\n