{"id":24389,"date":"2023-04-12T17:43:25","date_gmt":"2023-04-12T17:43:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/?page_id=24389"},"modified":"2023-09-20T23:07:11","modified_gmt":"2023-09-20T23:07:11","slug":"kuenstliche-intelligenz-neue-aufgaben-fuer-den-betriebsrat","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.telekanzlei.de\/kuenstliche-intelligenz-neue-aufgaben-fuer-den-betriebsrat\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstliche Intelligenz: Neue Aufgaben f\u00fcr den Betriebsrat"},"content":{"rendered":"\n

Einmischen, mitreden, mitgestalten!<\/h2>\n\n\n\n

Von Sven Lystander<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Der Einsatz von k\u00fcnstlicher Intelligenz, kurz KI, ist bereits Alltag in vielen Betrieben \u2013 damit warten neue Aufgaben auf Betriebsr\u00e4te. Wichtig ist, sich fr\u00fchzeitig einzumischen und die richtigen Fragen zu stellen, meint ifb-Referent Sven Lystander.<\/p>\n\n\n\n

Mit k\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) hatte wohl schon jeder von uns einmal zu tun: Denken Sie nur an die Wortsuche im Handy, die Filmvorschl\u00e4ge bei Streaming-Diensten oder den Routenplaner, der eine Alternativroute vorschl\u00e4gt, um den Stau zu umgehen. Alle diese Anwendungen und Systeme haben eines gemeinsam: Sie nutzen k\u00fcnstliche Intelligenz.<\/p>\n\n\n\n

Und in den Betrieben? KI ist vielf\u00e4ltig einsetzbar und hat auch hier bereits Einzug gehalten.<\/p>\n\n\n\n

KI im betrieblichen Alltag<\/h3>\n\n\n\n

In der Logistik wird k\u00fcnstliche Intelligenz beispielsweise genutzt, um Routen effizienter zu planen oder unter Einsatz von Drohnen Sch\u00e4den an Produkten zu analysieren.<\/p>\n\n\n\n

In der Produktion werden vielfach Roboter eingesetzt, die mit menschlichen Kollegen zusammenarbeiten.<\/p>\n\n\n\n

Und auf Industriemessen wie der Hannover Messe 2022 wurde die neueste Generation von Connected-Worker-L\u00f6sungen vorgestellt: Ein System, bei dem Mitarbeitern digitale Arbeitsanweisungen erteilt und diese durch KI-Algorithmen angepasst und st\u00e4ndig verbessert werden.<\/p>\n\n\n\n

In der Dienstleistungsbranche vereinfachen Personalmanagementsysteme wie Workday, SAP SuccessFactors und PeopleSoft die Personalarbeit mit Hilfe von KI. Im Vertrieb sind gleichfalls vielf\u00e4ltige KI-Systeme (z. B. Salesforce) im Einsatz.<\/p>\n\n\n\n

KI ist also bereits allgegenw\u00e4rtig in unserem Betriebsalltag. Und die Bedeutung wird noch zunehmen, sobald auf der EU-Ebene die Verordnung \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz voraussichtlich 2023 verabschiedet und 2025 in Kraft treten wird. Dann ist ein \u00e4hnlicher Effekt wie bei der Einf\u00fchrung der EU-Datenschutzgrundverordnung zu erwarten: Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen drohen Bu\u00dfgelder in Millionenh\u00f6he und die Systemanpassungen werden in den Unternehmen mit Hochdruck und Hektik durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n

Ein Thema f\u00fcr den Betriebsrat!<\/h3>\n\n\n\n

Die oben genannten Beispiele machen es deutlich: K\u00fcnstliche Intelligenz geht jeden Betriebsrat etwas an. Er hat nach \u00a7 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen etc. zu \u00fcberwachen. Er hat aber zugleich nach \u00a7 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch die Aufgabe, Ma\u00dfnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber anzuregen und durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n

Damit ist das Handlungsfeld klar abgesteckt. Der Betriebsrat darf, ja soll sich sogar einmischen, wenn es um die Belange der einzelnen Mitarbeiter geht. Und das ist bei der Verwendung von KI in der Regel der Fall.<\/p>\n\n\n\n

Ein Beispiel aus der Praxis<\/h3>\n\n\n\n

Deutlich wird dies anhand eines Beispiels aus der Buchhaltung eines gro\u00dfen deutschen Logistikkonzerns mit Sitz in Berlin. Dort wird seit zwei Jahren in der Buchhaltung k\u00fcnstliche Intelligenz eingesetzt: Kunden-Mails und Eingangsrechnungen werden anhand von KI sortiert und es erfolgt eine automatische Mahnstufenpflege. Sukzessive wird der Einsatz von Computerprogrammen ausgebaut, die Aufgaben automatisiert abarbeiten (sogenannte Bots).<\/p>\n\n\n\n

Das Problem: Die Mitarbeiter wurden auf diesem Weg nicht mitgenommen, der Betriebsrat nur kurz informiert, aber nicht umfassend beteiligt. Gleichzeitig gibt es Ger\u00fcchte, dass innerhalb der n\u00e4chsten Jahre ein Personalabbau von ca. 30 % der Belegschaft geplant ist!<\/p>\n\n\n\n

Was kann ein Betriebsrat in einer solchen Situation tun?<\/h3>\n\n\n\n

Vor allen Dingen kann er sich einmischen!<\/p>\n\n\n\n

Im geschilderten Fall f\u00fchrt die Verwendung der k\u00fcnstlichen Intelligenz zwar zun\u00e4chst dazu, dass die Mitarbeiter von einfachen T\u00e4tigkeiten entlastet werden. Danach warten aber andere, ggf. intensivere, Arbeitsaufgaben auf sie. Zugleich stehen k\u00fcnftig weniger Kollegen f\u00fcr genauso viele oder sogar mehr Aufgaben zur Verf\u00fcgung. Da die Belegschaft auf diesem Weg nicht mitgenommen wurde, w\u00e4chst die Unzufriedenheit unter den Kollegen und die Unsicherheit nimmt zu.<\/p>\n\n\n\n

Um die Situation zu verbessern, kann der Betriebsrat von seinen vielf\u00e4ltigen Beteiligungsrechten Gebrauch machen. Dabei hilft ein strukturiertes Vorgehen<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n

Im ersten Schritt <\/strong>geht es darum, herauszufinden, was wann und wie konkret geplant ist. Welche KI wird eingesetzt und wie wirkt diese? Hierbei helfen dem Betriebsrat die Beteiligungsrechte aus den \u00a7\u00a7 80, 90, 92, 92a,106 und 111 BetrVG. Er kann vielf\u00e4ltige Auskunftsrechte geltend machen und in den Dialog mit dem Arbeitgeber eintreten.<\/p>\n\n\n\n

Ein zweiter Schritt<\/strong> k\u00f6nnte darin bestehen, konkrete Forderungen und Verbesserungen einzufordern und diese mit dem Arbeitgeber zu beraten. Hier w\u00fcrden sich z. B. folgende Ma\u00dfnahmen anbieten:<\/p>\n\n\n\n