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Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bietet viele Vorteile, von der Automatisierung von Prozessen bis hin zur Verbesserung von Entscheidungsprozessen. Dieser unterstützt Unternehmen bei einer erfolgreichen digitalen Transformation. Allerdings müssen Unternehmen bei der Nutzung von KI auch einige rechtliche Aspekte beachten. Die Telekanzlei ist spezialisiert auf rechtliche Fragestellungen zur Implementation von KI-Systemen und der rechtlichen Begleitung der Anwendung künstlicher Intelligenz in Unternehmen.

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Datenschutz und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bei der Nutzung von KI werden oft große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeitet, die unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie bei der Verarbeitung dieser Daten die Anforderungen der DSGVO einhalten. Dazu gehört unter anderem, dass sie transparent über die Art der verarbeiteten Daten informieren, die Einwilligung der betroffenen Personen einholen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen.

Diskriminierung und Fairness

KI-Systeme können aufgrund von Vorurteilen oder unvollständigen Daten diskriminierende Entscheidungen treffen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre KI-Systeme fair und diskriminierungsfrei arbeiten. Hierzu gehört zum Beispiel, dass das Training der KI-Modelle auf einer ausgewogenen und repräsentativen Datenbasis erfolgt und dass regelmäßig Überprüfungen auf mögliche Diskriminierung erfolgen.

Haftung und Verantwortlichkeit

Wenn KI-Systeme fehlerhafte Entscheidungen treffen oder Schäden verursachen, stellt sich die Frage nach der Haftung und Verantwortlichkeit. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie für Schäden, die durch ihre KI-Systeme verursacht werden, haften und dass klare Verantwortlichkeiten definiert sind.

Transparenz und Erklärbarkeit

KI-Systeme sind oft sehr komplex und schwer nachvollziehbar. Unternehmen sollten jedoch sicherstellen, dass ihre KI-Systeme transparent und erklärbar sind. Dies bedeutet, dass Entscheidungen, die von KI-Systemen getroffen werden, nachvollziehbar und verständlich sein sollten. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es um Entscheidungen geht, die eine direkte Auswirkung auf betroffene Personen haben.

Urheberrecht und geistiges Eigentum

KI-Systeme können aufgrund ihrer Fähigkeit, große Mengen an Daten zu analysieren und zu verarbeiten, geistiges Eigentum und Urheberrechte verletzen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie bei der Verwendung von KI-Systemen die geltenden Urheberrechts- und geistigen Eigentumsrechte einhalten und dass sie gegebenenfalls die erforderlichen Lizenzen erwerben.

Fazit

Die Nutzung von KI-Systemen bietet Unternehmen viele Vorteile, jedoch sollten sie bei der Verwendung auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO einhalten, so dass ihre KI-Systeme fair und diskriminierungsfrei arbeiten, dass klare Verantwortlichkeiten definiert sind, dass ihre KI-Systeme transparent und erklärbar sind und dass sie die geltenden Urheberrechts- und geistigen Eigentumsrechte einhalten. Zugleich sind die Rahmenbedingungen der bald in Kraft tretenden EU-KI-Verordnung zu beachten. Diese arbeitet mit einem Risikomanagement-System: Die KI wird in vier Risikostufen unterteilt (inakzeptable, hohe, geringe, minimale Risiken). Je nach Risikostufe sind u.U. strenge Vorgaben zu berücksichtigen.

Nur durch Berücksichtigung all dieser Aspekte können Unternehmen sicherstellen, dass sie KI-Systeme compliancekonform einsetzen. Die Telekanzlei berät zu allen Fragen der Nutzung von künstlicher Intelligenz in Unternehmensprozessen.

Unsere Beratungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz

  • Audits zum KI-Check
  • Rechtsberatung; Im Vorfeld, vor Einführung der KI,
  • Erarbeitung von Kriterienkatalogen zum Einsatz von diskriminierungsfreier KI
  • Erläuterung aller rechtlichen Fragestellungen für Betriebsräte im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in ihrem Unternehmen
  • Erstellung von Präsentationen für Betriebsräte zur Eigennutzung
  • EU-KI-Verordnung; Verdeutlichung der EU-KI-Verordnung für die Arbeit der Betriebsräte
  • Formulierung von Betriebsvereinbarungen zur KI
  • Halten von Impulsvorträgen auf Betriebsversammlungen
  • Informationspakete für Betriebsräte zum Thema KI
  • Vorträge und Präsentationen für Betriebsräte zum Thema KI
  • Rechtliche Gutachten zum Thema KI
  • Rechtsberatungsworkshops zum Thema KI
  • Schulungen in Zusammenarbeit mit namhaften Bildungsträgern
  • Vermittlung von Netzwerkpartnern zum Thema KI

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Die Telekanzlei Lystander ist seit über 25 Jahren in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht sowie im Bereich KI-Compliance tätig. Wir beraten unsere Mandanten vor Ort – bundesweit und europaweit.

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