Leitgedanke unseres Ansatzes ist, dass Recht im Unternehmen komplexe betriebliche Prozesse steuert und Projekte abbilden hilft.
War früher einmal der Anwalt in erster Linie für die Prozessführung vor Gericht zuständig, wurde bald erkannt, dass Beratung zur Streitvermeidung erheblich sinnvoller investiertes Geld ist.
Die Telekanzlei war eine der ersten Kanzleien, die in den 90er Jahren eine weitere Vorverlagerung des Themas als eines ihrer Kerngeschäftsfelder definiert hat: warum soll das Unternehmen nur beraten werden, wenn doch letztlich Verträge und sonstige rechtlich verbindliche Handlungen von Mitarbeitern(-innen) des Unternehmens abgeschlossen bzw. ausgeführt werden? Es musste also darum gehen, die Beratung durch eine Trainings- und Coaching-Komponente für die Mitarbeiter(-innen) zu erweitern. Und nicht zuletzt stellen sich natürlich immer begleitende Fragen des Knowledgemanagments: wie gelint es, das erlangte Wissen dauerhaft am Mitarbeiter-Arbeitsplatz verfügbar zu halten.
So konnten drei Bereiche in die unternehmensinternen Strukturen eingebunden werden.
- Beratung
- Training/Coaching
- Intranet-Content
Wir sprechen daher davon, Recht im Unternehmen zu implementieren. Die praxisnahe Lösung steht im Vordergrund, die Anwendbarkeit für die betreffenden Menschen vor Ort.
Der Kunde im Fokus
Bei allen Implementierungen stehen die Bedürfnisse des individuellen Kunden im Vordergrund. Soll z.B. durch ein Claimmanagement-System das in Liefer- und Einkaufs-Verträgen versteckte Potential zur Steigerung des Deckungsbeitrags aktiviert werden, ist ein abstraktes Know-How nicht weiterführend. Wichtig ist vielmehr eine Implementierungsstrategie für das Claimmanagement, die der Vertragsrealität in diesem einen individuellen Unternehmen Rechnung trägt.
Die Implementierungsmodelle der Telekanzlei werden also immer mit dem Kunden gemeinsam entwickelt und durchgeführt. In einem ersten Schritt muss daher immer ein sog. Fact-Finding erfolgen, also das Gespräch vor Ort im Unternehmen des Kunden.
Denn es geht darum, Recht in Ihrem Unternehmen zum Leben zu erwecken. Wenn Sie daher in Ihrem eigenen Unternehmen das Gefühl haben, z.B.
- Verträge werden schematisch und starr gehandhabt
- Kaufmännische Überlegungen werden in Verträgen oder Geschäftsbedingungen nicht ausreichend abgebildet
- Es existieren zwei Welten: die Verträge auf der einen Seite und die Realität auf der anderen Seite
- Verträge werden nicht gezielt zur Optimierung des Deckungsbeitrags eingesetzt,
dann sprechen Sie uns gern an!
Gleiches gilt für die Unternehmenssteuerung und -kontrolle. Geschäftsführung/ Vorstand und Aufsichtsrat müssen in ihrer Tätigkeit optimal auf einander abgestimmt werden. Corporate Governance ist dabei heute in jedem Unternehmen unverzichtbar. Als Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung beschreibt es die Quellen eines optimalen Zusammenspiels der internen Leitung und der internen Kontrolle/Beratung. Hier müssen in jedem Unternehmen passgenaue, eigenständige Lösungen erarbeitet werden.