Geht es vor das Arbeitsgericht, zählt die prozessrechtliche Expertise. Wir verfügen über die erforderliche fachliche Kompetenz, um Ihre arbeitsgerichtliche Streitigkeit effizient und professionell zu einem guten Ergebnis zu bringen. Als Rechtsanwälte können wir Sie vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland vertreten.
Sei es im kollektiven Arbeitsrechtsprozess wie z.B.
- Beschlussverfahren
- Eingruppierungen
- sonstiges aus dem BetrVG
Sei es im individualarbeitsrechtlichen Prozess wie z.B.
- Kündigungsschutz
- Entgelt
- Zeugnis
Und übrigens: auch wenn es im Beschlussverfahren einmal um größere Zahlen gleichzeitiger Verfahren geht („Massenverfahren“), können Sie gelassen bleiben. Unsere Abläufe sind auch für solche Verfahren in jedem Fall leistungsfähig genug.
Deshalb sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung oder Sicherung Ihrer Rechte vor den Arbeitsgerichten geht. Kontaktieren Sie uns einfach hier und erörtern Sie mit uns, welche Möglichkeiten Sie haben.