Nicht nur in der betriebsverfassungsrechtlich verankerten sozialen Mitbestimmung hat der Betriebsrat die Möglichkeit, bestimmte Themen auf die Tagesordnung zu setzen und diese gegebenenfalls mit Hilfe einer Einigungsstelle durchzusetzen. Es gibt noch andere Bereiche, die einer Einigungsstelle ebenfalls zugänglich sind.
Das Team der Telekanzlei vertritt Sie in Einigungsstellenverfahren bundesweit und setzt dabei auf die langjährige Erfahrung, die wir in strategischer und taktischer Hinsicht mit Unternehmen verschiedener Größenordnungen bundesweit sammeln konnten. So schaffen wir es in den meisten Fällen, durch den interdisziplinären Einsatz methodischer Instrumente den optimalen Erfolg in einer Einigungsstelle zu sicher.
Anwälte der Telekanzlei sind auch als Beisitzer in Einigungsstellen tätig. Hart in der Sache, aber fair im Umgang. Das ist unser Motto. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit als juristische und strategische Berater zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach.